Basisrente / Rüruprente

Als Basisrente / Rüruprente wird die seit dem Jahr 2005 staatlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Der Ökonom Bert Rürup hat diese Rente eingeführt.

Die Leistungen der Basisrente /Rüruprente: entsprechen der gesetzlichen Rente, sie ist aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Gegensatz zu der klassischen Rentenversicherung gibt es kein Kapitalwahlrecht. Es wird dafür eine lebenslange Rente gezahlt.

Die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug bei der Basisrente / Rüruprente: Die Police darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente beinhalten. Die Auszahlung der Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Die Ansprüche aus der Police sind weder vererbbar, noch beleihbar und auch nicht veräußerbar.

Die Basisrente / Rüruprente ist in erster Linie für Selbstständige mit höherer Steuerbelastung sinnvoll. Dieser Personenkreis kann auf kein steuerbegünstigtes Altersvorsorgeansparmodell mehr zurückgreifen (Riesterrente und betriebliche Altersversorgung schliessen sich aus, Neuabschlüsse der klassischen Renten- und Lebensversicherungen werden ab dem Jahr 2005 sonderausgabenabzugsmässig nicht mehr gefördert) Aber auch für den Angestellten ist unter Umständen die Basisrente / Rüruprente interessant. Der neue Sonderausgabenhöchstbetrag von Euro 20.000 räumt dem Angestellten ggf, noch Spielraum ein.

Die Vorteile der Basisrente / Rüruprente:

es wird eine Altersvorsorge aufgebaut, die staatlich gefördert wird - Steuervorteile über die Vorsorgeaufwendungen -, bei längerer Arbeitslosigkeit bleibt das vorhandene im Vertrag angesparte Kapital bei der Anrechnung auf Vermögen unberücksichtigt und es besteht während der Ansparphase der Basisrente / Rüruprente Schutz vor Pfändung. - Während der Rentenphase kann aber der über den Pfändungsfreigrenzen liegende Betrag gepfändet werden.

Die Nachteile der Basisrente /Rüruprente: nur geringe staatliche Förderung wenn der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen erreicht wurde, es besteht kein Kapitalwahlrecht. Die Verrentung beginnt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahr, die laufenden Rentenzahlungen müssen später, abhängig vom Rentenbeginn, versteuert werden. Die Policen dürfen nicht vererbt, veräussert, übertragen, beliehen und verschenkt werden. Tritt vor Rentenbeginn der Tod ein verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. (die Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente ist möglich. Hier gibt es von Anbieter zu Anbieter verschiedene Modelle) Tritt nach Rentenbeginn der Tod ein so verfällt ebenso das gesamte eingezahlte (Rest-)Kapital (sofern der Versicherungsnehmer verheiratet ist kann auch hier für den Ehepartner eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden)

Das Angebot zur Basisrente / Rüruprente umfasst die konventionelle Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung.

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